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Antiquitäten vom Niederrhein Montag, 06. September 2010
 
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Kabinett

Der Begriff Kabinett (kleiner Raum; dimin. v. altfranzös.: cabine = Spielhaus) bezeichnet:

  • das Wohnzimmer des Regenten und auch ein abgeschlossenes Beratungszimmer in fürstlichen Schlössern, dementsprechend das dort tagende Gremium: Kabinettsystem, Militärkabinett, Geheimes Zivilkabinett, Marinekabinett 
  • eine Sammlung (Wunderkammer) an Fürstenhöfen
  • nach angelsächsischem Vorbild das Kollegium der die Geschäfte der Regierung führenden Minister einschließlich des Regierungschefs (z. B.: Bundeskabinett) (siehe auch Landesregierung)
  • nach französischem Vorbild der Stab jedes einzelnen Ministers oder Kommissars der Europäischen Gemeinschaften
  • in der Schule einen Fachunterrichtsraum (in der DDR)
  • bei den Qualitätsweinen mit Prädikat das Prädikat Kabinett

Hier, ein Raum mit besonders wertvollen Gegenständen, Sammlungsraum; Schrank mit Schubladen und Schreibklappe.

 
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